Gasprüfung : Was Vermieter unbedingt wissen müssen

Gasprüfung : Was Vermieter unbedingt wissen müssen

Vermieterwissen: Gasprüfung – Was Caravan-Vermieter jetzt wissen müssen

Seit dem 19. Juni 2025 ist die Gasprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 gesetzlich verankert – unabhängig von der Hauptuntersuchung. Für private Camper ist das schon Grund genug, sich mit dem Thema zu befassen. Für Vermieter von Wohnmobilen und Wohnwagen ist es weit mehr als das: Es geht um Haftung, Versicherungsschutz und die Sicherheit der eigenen Gäste.

Wer Fahrzeuge gewerblich vermietet, übergibt damit nicht nur ein Fahrzeug, sondern auch die Verantwortung für dessen technische Sicherheit – über die gesamte Mietdauer hinweg. Als frisch ausgebildeter und geprüfter G607-Sachkundiger beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema und möchte das wichtigste Vermieterwissen rund um die Gasprüfung hier kompakt zusammenfassen.

Was ist die G 607-Prüfung überhaupt?

Die sogenannte G607-Prüfung ist die wiederkehrende Überprüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen, benannt nach dem zugrunde liegenden DVGW-Arbeitsblatt G 607 (in Verbindung mit der europäischen Norm EN 1949). Sie gilt für alle Fahrzeuge mit fest eingebauter Gasanlage, die Wohn- und Aufenthaltszwecken dienen – also klassische Wohnmobile und Wohnwagen, aber auch Klappanhänger mit festen Wänden.

Bei der Prüfung wird die komplette Gasanlage unter die Lupe genommen:

  • Dichtigkeitsprüfung der gesamten Gasleitung inklusive aller Verbindungsstellen
  • Funktionsprüfung sämtlicher gasbetriebener Geräte – Kocher, Kühlschrank, Heizung, Warmwasserbereiter
  • Zustandskontrolle von Druckreglern, Schläuchen und Absicherungen

Für Druckregler und flexible Schlauchleitungen gilt zusätzlich eine gesetzliche Austauschpflicht nach spätestens zehn Jahren – unabhängig vom optischen Zustand. Durchgeführt werden darf die Prüfung ausschließlich von einem anerkannten Sachkundigen nach G 607, der eine entsprechende Ausbildung durchlaufen hat und seine Qualifikation regelmäßig auffrischen muss. Das Prüfintervall beträgt 24 Monate; nach jeder prüfpflichtigen Veränderung an der Gasanlage ist zudem vor der Wiederinbetriebnahme eine neue Prüfung fällig. Nach bestandener Prüfung erhält das Fahrzeug eine Prüfplakette, das Ergebnis wird im gelben Prüfbuch dokumentiert.

Die Kosten für eine G607-Prüfung variieren je nach Fahrzeugtyp, Anzahl der verbauten Gasgeräte, Zugänglichkeit der Anlage und eventuell notwendigem Austauschmaterial. Für Vermieter mit mehreren Fahrzeugen lohnt sich häufig die Abstimmung eines gemeinsamen Vor-Ort-Termins, bei dem der Sachkundige die gesamte Flotte an einem Tag prüft – das spart sowohl Anfahrtskosten als auch Standzeiten.

Sonderfall Neufahrzeug: Bei neu erworbenen Wohnmobilen und Wohnwagen liegt zunächst noch kein gelbes Prüfbuch vor, sondern eine Konformitätsbescheinigung nach DIN EN 1949, ausgestellt vom Hersteller oder Ausbauer. Sie bestätigt lediglich, dass die Gasanlage vorschriftsgemäß gebaut und installiert wurde – geprüft im Sinne einer G607-Erstprüfung ist die Anlage damit noch nicht. Diese Bescheinigung bildet die Grundlage für die Erstprüfung, die der Händler durchführt: Er darf dabei auf Dichtigkeitsprüfung und Brennprobe verzichten, sofern er nichts an der Gasanlage verändert hat. Wurde jedoch etwas ergänzt oder umgebaut – etwa eine Zweiflaschenanlage mit Crashsensor nachgerüstet –, muss der Händler in diesem Fall auch Dichtigkeitsprüfung und Brennprobe durchführen. Für Vermieter heißt das: Die Konformitätsbescheinigung sollte beim Fahrzeug verbleiben und dem Sachkundigen bei der ersten regulären G607-Prüfung vorgelegt werden, damit dieser darauf aufbauend das Prüfbuch anlegen kann. Wichtig zur Klarstellung: Eine reine Herstellerbescheinigung ersetzt die G607-Prüfbescheinigung nicht – es sei denn, sie weist explizit eine Prüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 aus. Ohne diesen ausdrücklichen Hinweis bleibt die eigenständige G607-Prüfung durch einen anerkannten Sachkundigen zwingend erforderlich.

Warum wird die Gasprüfung überhaupt gemacht?

Flüssiggasanlagen sind im Alltag unauffällig – bis etwas schiefgeht. Und dann wird es schnell gefährlich. Undichte Leitungen oder defekte Anschlüsse können unbemerkt Gas austreten lassen, mit dem Risiko von Verpuffungen, Bränden oder Kohlenmonoxidvergiftungen durch unvollständige Verbrennung. Gerade in einem beengten Raum wie einem Caravan oder Wohnmobil, in dem Menschen schlafen, kochen und sich über Stunden aufhalten, potenziert sich dieses Risiko.

Fachlich sind die häufigsten Schwachstellen an Gasanlagen gut dokumentiert und selten spektakulär, aber genau deshalb tückisch – poröse Schlauchverbindungen, korrodierte Verschraubungen oder Geräte, die nicht mehr korrekt zünden und dadurch unverbranntes Gas freisetzen. Ohne regelmäßige fachkundige Prüfung bleiben solche Defekte oft lange unentdeckt.

Die Gasprüfung ist also kein bürokratischer Selbstzweck, sondern eine der wenigen Sicherheitsmaßnahmen, die tatsächlich präventiv Unfälle verhindert – lange bevor ein Defekt spürbar wird.

Die aktuelle Rechtslage: § 60 StVZO

Die rechtliche Situation rund um die Gasprüfung war lange Zeit verwirrend. Bis Januar 2020 war eine gültige Gasprüfbescheinigung Voraussetzung für das Bestehen der Hauptuntersuchung bei Wohnmobilen. Diese Kopplung wurde dann ausgesetzt, im April 2022 schließlich ganz aus der HU-Richtlinie gestrichen – ein rechtliches Vakuum entstand, das lange Zeit unbefriedigend blieb, gerade für sicherheitsbewusste Vermieter.

Mit der Einführung von § 60 „Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wurde diese Lücke geschlossen. Seit dem 19.06.2025 ist die Gasprüfung nach G 607 eine eigenständige gesetzliche Pflicht – unabhängig davon, ob und wann die nächste Hauptuntersuchung ansteht. Wichtig zu wissen: Diese Pflicht besteht auch dann, wenn das Fahrzeug aktuell nicht zugelassen oder saisonal abgemeldet ist.

Wer die Prüffristen überzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder sind gestaffelt:

  • 15 Euro bei einer Überziehung von mehr als 2 bis zu 4 Monaten
  • 25 Euro bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten
  • 60 Euro bei mehr als 8 Monaten Verzug

Auf den ersten Blick moderate Summen – das eigentliche Risiko liegt jedoch woanders, wie der nächste Abschnitt zeigt.

Warum ist die Gasprüfung für Vermieter besonders wichtig?

Für private Halter ist die Gasprüfung eine Frage der eigenen Sicherheit. Für Vermieter kommt eine ganz andere Dimension hinzu: die Verantwortung für Dritte.

Haftung gegenüber Mietern

Als Vermieter überlässt man ein Fahrzeug samt funktionierender Gasanlage an Menschen, die dessen technischen Zustand nicht beurteilen können und darauf vertrauen müssen, dass alles sicher ist. Kommt es zu einem Unfall im Zusammenhang mit der Gasanlage, steht die Frage im Raum, ob der Vermieter seiner Prüf- und Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Eine lückenlos dokumentierte, fristgerechte G607-Prüfung ist hier die zentrale Absicherung.

Versicherungsschutz auf dem Spiel

Besonders relevant: Kann im Schadensfall keine gültige Prüfung nach G 607 nachgewiesen werden, kann dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden – mit der Folge, dass der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfällt. Bei einem gewerblich vermieteten Fahrzeug potenziert sich dieses Risiko, da neben dem Sachschaden am Fahrzeug auch Personenschäden und Regressforderungen im Raum stehen können.

Praktische Konsequenzen im Vermietalltag

Auch abseits der reinen Rechtslage hat eine fehlende oder abgelaufene Gasprüfung ganz konkrete Folgen: Viele Campingplätze und Stellplatzbetreiber verlangen mittlerweile eine gültige Prüfplakette als Voraussetzung für die Einfahrt. Ein Mieter, der deshalb abgewiesen wird, ist zu Recht verärgert – und das fällt auf den Vermieter zurück, nicht auf den Betreiber des Platzes.

Flottenmanagement als zusätzliche Herausforderung

Wer nicht nur ein, sondern mehrere Fahrzeuge vermietet, steht vor einer zusätzlichen organisatorischen Aufgabe: Jedes Fahrzeug hat seinen eigenen Prüftermin, abhängig vom Datum der letzten Prüfung oder Erstzulassung. Kommen im Laufe der Saison neue Fahrzeuge zur Flotte hinzu oder werden ältere ausgemustert, verschieben sich die Fristen zusätzlich. Ohne ein sauberes System – etwa eine Übersichtstabelle mit Prüfdatum, nächstem Fälligkeitstermin und zuständigem Sachkundigen pro Fahrzeug – verliert man hier schnell den Überblick, gerade in der Hochsaison, wenn Fahrzeuge im Dauereinsatz sind und wenig Standzeit für Prüftermine bleibt. Die Folgen einer übersehenen Frist reichen dann von Bußgeldern bis hin zum oben beschriebenen Haftungsrisiko.

Vertrauen als Wettbewerbsvorteil

Nicht zuletzt ist Sicherheit auch ein Qualitätsmerkmal. Vermieter, die proaktiv mit gültigen Prüfungen werben und Transparenz über den technischen Zustand ihrer Fahrzeuge schaffen, schaffen Vertrauen – ein Aspekt, der bei der Wahl des Vermieters zunehmend eine Rolle spielt.

Praxistipps für Vermieter

Für Vermieter haben sich folgende Vorgehensweisen bewährt:

  1. Termine frühzeitig planen. Die 24-Monats-Frist im Kalender hinterlegen und rechtzeitig, nicht erst kurz vor Ablauf, einen Termin vereinbaren.
  2. Sammelprüfungen bei mehreren Fahrzeugen nutzen. Viele Sachkundige – auch ich – bieten für Vermieter mit mehreren Fahrzeugen gebündelte Vor-Ort-Termine an, was Kosten und Ausfallzeiten reduziert.
  3. Dokumentation sauber führen. Prüfbücher und Bescheinigungen zentral und übersichtlich verwalten, im Idealfall digital mit Erinnerungsfunktion.
  4. Nur zertifizierte Sachkundige beauftragen. Nur eine Prüfung durch einen anerkannten G607-Sachkundigen ist rechtlich gültig – eine „Prüfung in Eigenregie" erfüllt die Anforderungen nicht, bietet keinerlei rechtliche Absicherung und führt vor allem nicht zur Ausstellung einer gültigen Prüfplakette.

Häufige Fragen von Vermietern zur Gasprüfung

Muss ich als Vermieter jedes einzelne Fahrzeug prüfen lassen, auch wenn es kaum genutzt wird? Ja. Die Prüfpflicht ist an das Fahrzeug und dessen Gasanlage gekoppelt, nicht an die Nutzungshäufigkeit. Auch selten vermietete oder aktuell abgemeldete Fahrzeuge müssen fristgerecht geprüft werden, sobald eine Gasanlage verbaut ist.

Was passiert, wenn ein Mieter mit abgelaufener Prüfplakette einen Unfall hat? In diesem Fall drohen dem Vermieter gleich mehrere Konsequenzen: der mögliche Wegfall des Versicherungsschutzes wegen grober Fahrlässigkeit, zivilrechtliche Haftungsfragen gegenüber dem geschädigten Mieter sowie ein Bußgeld wegen der überzogenen Prüffrist. Deshalb sollte die Prüfplakette vor jeder Übergabe kontrolliert werden.

Kann ich die Gasanlage selbst kontrollieren, um Kosten zu sparen? Eine eigene Sichtkontrolle ist sinnvoll und schadet nie, ersetzt aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung. Rechtlich gültig ist ausschließlich eine Prüfung durch einen anerkannten Sachkundigen nach G 607 – nur diese wird im Schadensfall als Nachweis anerkannt.

Lohnt sich ein Wartungsvertrag mit einem festen Prüfer? Für Vermieter mit mehreren Fahrzeugen durchaus. Ein fester Ansprechpartner kennt die Flotte, plant Prüftermine vorausschauend und kann bei Bedarf kurzfristig reagieren, etwa wenn ein Fahrzeug außerplanmäßig verändert wurde und dadurch eine neue Prüfung nötig ist.

Fazit

Die neue gesetzliche Klarheit durch § 60 StVZO ist eine gute Nachricht – nicht nur für private Camper, sondern besonders für Vermieter. Wer seine Flotte regelmäßig und fristgerecht nach G 607 prüfen lässt, schützt nicht nur seine Gäste, sondern auch sich selbst: rechtlich, versicherungstechnisch und wirtschaftlich. Gasprüfung ist damit kein lästiges Pflichtprogramm, sondern ein zentraler Baustein verantwortungsvollen Vermietens.

Fragen zur Gasprüfung Ihrer Fahrzeugflotte? Als anerkannter G607-Sachkundiger unterstütze ich Vermieter gerne bei der Planung und Durchführung – auch bei mehreren Fahrzeugen an einem Termin.

Kontakt: Markus Wimmer (VennVan) G607-Gasprüfung: www.vennvan.de/service/g607-gaspruefung

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